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Kinderschutz: Was tun bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?
Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen hat im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht. In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht zu Anlaufstellen und Infomaterialien.
von
Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V.
17.10.2024

Kinderschutz im Fokus: Was wir alle tun können, um Kinder zu schützen
Kinderschutz ist ein besonders sensibles Thema, das alle angeht. Das Thema ist aktueller denn je, da die Zahl der Fälle von Kindeswohlgefährdung in Deutschland weiterhin steigt und eine noch höhere Dunkelziffer angenommen werden muss. Das Statitische Bundesamt (Destatis) hat im September die ausgewerteten Daten aus dem vorherigen Jahr veröffentlicht und kommt zu den folgenden Ergebnissen:
Aktuelle Zahlen beunruhigen
Im Jahr 2023 wurden in Deutschland rund 63.700 Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt – ein neuer Höchststand. Die häufigste Form der Gefährdung war Vernachlässigung (58 % der Fälle), gefolgt von psychischer (36 %) und körperlicher Misshandlung (27 %). In einigen Fällen erlebten die Kinder sogar mehrere Formen der Gewalt gleichzeitig. Dabei ging die Gewalt am häufigsten durch die eigenen Eltern oder ein Elternteil aus.
In Brandenburg wurden im letzten Jahr 7696 Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung gemeldet, im Vergleich zu 2022 und 2021 ist ein leichter Anstieg zu erkennen und auch die Anzahl der Fälle, die als akute Kindeswohlgefährdung eingschätzt wurden, ist deutlich höher.
Die umfassende Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts finden Sie unter:
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/09/PD24_338_225.html
Was tun bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?
Sollten Sie den Verdacht haben, dass ein Kind in Ihrer Umgebung gefährdet sein könnte, ist es wichtig, schnell zu handeln und nicht die Sorgen einfach runterzuschlucken. Melden Sie Ihre Beobachtungen, auch wenn Sie unsicher sind – Sie können dies anonym tun. Pädagogische Fachkräfte haben durch Einrichtungsstrukturen wie ein Kinderschutzkonzept und eine insoweit erfahrene Fachkraft erste Anlaufstellen und Ansprechpersonen an der Hand, darüber hinaus gibt es folgende Angebote, an die sich auch Privatpersonen wenden können.
Wichtige Anlaufstellen sind:
- Örtlich zuständiges Jugendamt: Die Jugendämter sind in der Regel die erste Anlaufstelle und verpflichtet, Hinweise zu überprüfen.
- Regionale Kinder- und Jugendhilfe: Hier erhalten Sie Beratung, wie Sie vorgehen können. Eine Übersicht für Brandenburg finden Sie unter: https://www.fachstelle-kinderschutz.de/kinderschutzlandkarte.html
- Telefonseelsorge: https://www.telefonseelsorge.de/
- Nummer gegen Kummer: Hier können sich Kinder und Erwachsene anonym und kostenlos beraten lassen: https://www.nummergegenkummer.de/hilfetelefon/
- Hilfe-Telefon sexueller Missbrauch: https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/hilfe-telefon
- Polizei oder Notdienst: Bei akuter Gefahr oder Verdacht auf Missbrauch sind die Polizei unter 110 und der Notdienst unter 112 rund um die Uhr erreichbar. Sie können auch die nächstgelegene Notaufnahme anrufen.
- Weitere Nummern und Anlaufstellen finden Sie unter anderem im Familienportal: https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/krise-und-konflikt/krisetelefone-anlaufstellen
Sich für den Kinderschutz zu engagieren, bedeutet, hinzuschauen und im Zweifel Hilfe zu holen. Je früher das geschieht, desto besser kann das Wohl des Kindes geschützt werden.
In Brandenburg ist die Fachstelle Kinderschutz eine weitere wichtige Anlaufstelle. Deren Angebot finden Sie online unter: https://www.fachstelle-kinderschutz.de/fachstelle-kinderschutz.html
In der Vergangenheit wurden bereits mehrere Veranstaltungen zum Thema Kinderschutz für die Kiez-Kitas angeboten. Die Dokumentation mit Praxismaterialien und Literaturempfehlungen finden Sie unten.
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