Zuständigkeiten im Landesprogramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Das Ministerium für Bildung Jugend und Sport (MBJS) stellt die finanzielle Förderung für das Landesprogramm Kiez-Kita zur Verfügung, veröffentlicht die Förderschwerpunkte und die -richtlinie und vergibt die Mittel über die zuständigen Jugendämter anhand des individuellen Kontingents lt. Förderrichtlinie.

Dem zuständigen Fachreferat „Kindertagesbetreuung, Kinder- und Jugendhilferecht“ im MBJS obliegt zudem die fachliche Steuerung. Inhalte und Vorgehensweisen werden mit der Landeskoordination bei Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V. abgestimmt. Die Evaluation des Landesprogramms wird ebenfalls durch das MBJS vergeben.

  • Susanne Rechenbach
  • Franziska Tersch

Landeskoordination des Landesprogramms Kiez-Kita

Die Landeskoordination des Programms liegt bei Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V. Hier werden Fachveranstaltungen vorbereitet und durchgeführt, die Erfassungsbögen erarbeitet, eingesetzt und ausgewertet, gute Praxis eruiert, regionale Austauschtreffen durchgeführt und die Weiterbildung zum Elternprogramm Schatzsuche sowie die Fortbildungsreihe nach dem Konzept der „Kinderstube der Demokratie“ als zusätzlicher Baustein angeboten.

Die Landeskoordination setzt fachliche Impulse in Abstimmung mit dem zuständigen Fachreferat des MBJS, veröffentlicht die Dokumentationen der Veranstaltungen und präsentiert Inhalte auf der Webseite.

Jugendämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten

Die Jugendämter vergeben die Landesmittel nach Konzept und Antrag der Träger der Kiez-Kitas. Die Mittelverwaltung obliegt den Jugendämtern in Abstimmung mit den Kita-Trägern. Sie entscheiden über die Zulassung der Kitas und Horte zum Landesprogramm und die Aufteilung der Personalstunden.

Auch die fachliche Begleitung der im Landkreis arbeitenden Kiez-Kitas obliegt dem jeweiligen Jugendamt. Diese kann als interner Austauschprozess oder mit Unterstützung durch externe Praxisberater*innen stattfinden.

Kiez-Kitas

In den Kiez-Kitas wird das Landesprogramm von einer Kiez-Kita-Fachkraft, unterstützt durch die Einrichtungsleitung, umgesetzt. Die Schwerpunkte werden nach Bedarf gesetzt. Dabei erfolgt eine enge Abstimmung mit dem Kita-Träger und dem jeweils zuständigem Jugendamt. Die Schwerpunktarbeit entspricht der Förderrichtlinie des MBJS.

Die durchgeführten Projekte und Maßnahmen richten sich ebenfalls am Bedarf der Einrichtung und den Herausforderungen der Kinder und Eltern aus. Partizipation der Kinder und Eltern sowie Chancengleichheit haben im Landesprogramm eine zentrale Bedeutung und sind für alle Kiez-Kitas verbindliche Schwerpunkte.

Träger der Kiez-Kitas

Die Träger sind dafür zuständig, die Mittel zu verwalten und die nötigen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Schwerpunkte (insbesondere Partizipation der Kinder und Eltern) in der Kiez-Kita zu sichern. Sie arbeiten eng mit der Einrichtungsleitung und der zuständigen Kiez-Kita-Fachkraft zusammen, um die fachliche Kompetenz der pädagogischen Fachkräfte mit der strukturellen Kompetenz des Trägers im Sinne der optimalen Umsetzung von Partizipation zusammen zu führen und größtmögliche Effekte zu erzielen.


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