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Material- und Literatur-Empfehlung: Demokratiebildung auf den Punkt gebracht und das Recht auf Beteiligung

Wir möchten Sie auf das neue Online-Angebot von Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung und eine Studie des DKHW aufmerksam machen.

von Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V.
17.10.2024

Partizipation Kinder | © Maria Suckert
Kinder entscheiden in der Kita mit | © Maria Suckert

Kampagne „Wer nicht fragt... Demokratiebildung auf den Punkt gebracht“

„Müssen jetzt alle alles in der Kita mitentscheiden? Auch Kinder, die noch gar nicht sprechen können? Wie sieht es mit der Beteiligung von Mitarbeitenden in der Kita aus? Ist das schon Rassismus oder wann fängt Diskriminierung an? Warum müssen wir eigentlich Geschlecht in der Kita thematisieren? Wie gehen wir mit den politischen Einstellungen von Kindern um?“

Fragen wie diese beleuchtet eine neue Kampagne auf der Website von Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung. In kurzen Videos werden sehr anschaulich Antworten gegeben und Expert*innenwissen, Literaturhinweise, Praxismaterialien und Veranstaltungen zu verschiedenen Themen gebündelt.

Von Partizipation und Elternbeteiligung über Adultismus und Rassismus bis hin zu Medienbildung finden pädagogische Fachkräfte und Familien eine gute Übersicht zu aktuellen Fragestellungen und Lösungsansätzen aus der Kindertagesbetreuung.

Überzeugen Sie sich selbst und stöbern Sie unter „Wer nicht fragt... Demokratiebildung auf den Punkt gebracht“.

Neue Studie zur Umsetzung des Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Kinderhilfswerks

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat die Umsetzung des Rechts auf Beteiligung (Art. 12 UN-KRK) in Deutschland analysiert und mithilfe des Child Participation Assessment Tools (CPAT) erstmals überprüft, inwiefern Kinder und Jugendliche partizipieren können und welche Strukturen und Maßnahmen ausgebaut werden müssten, damit Kinder ihre Beteiligungsrechte wahrnehmen können.

Artikel 12: Berücksichtigung des Kindeswillens

(1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.

(2) Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.

Das Child Participation Assessment Tool ist ein Instrument, welches vom Europarat den Ländern zur Verfügung gestellt wird, um auf nationaler Ebene die Umsetzung der Beteiligungsrechte zu untersuchen. Anhand von zehn Indikatoren werden Gesetze, Programme, Maßnahmen und Institutionen überprüft. So wird unter anderem geschaut, ob es kindgerechte Beschwerdeverfahren gibt, inwiefern die Beteiligungsrechte gesetzlich verankert sind oder ob die Kinderrechte und Beteiligungsverfahren in der Ausbildung für pädagogische Fachkräfte und Lehrpersonen vorkommen.

Die Auswertung zeigt zwar, dass auf allen gesellschafts-politischen Ebenen die Beteiligungsrechte von Kindern umgesetzt werden. Allerdings geschieht das nicht überall im gleichen Umfang. So wird unter anderem kritisiert, dass die Beteiligungsrechte nach wie vor nicht im Grundgesetz verankert sind und auch auf Landesebene lediglich in zwei Landesverfassungen explizit benannt werden. Es wäre wichtig, dass Kinder feste Interessenvertretungen und Beteiligungsmöglichkeiten in nationalen Gremien bekommen und Beschwerdemöglichkeiten erweitert werden, insbesondere für geflüchtete Kinder und Jugendliche sowie in Schulen. Auch die Curricula für pädagogische Fachkräfte und Lehrpersonen in Ausbildung decken die Kinderrechte nicht flächendeckend ab, wodurch die Bekanntmachung der Kinderrechte in Kitas und Schulen erschwert wird.

Es bedarf somit noch einiger Arbeit, die Beteiligungsrechte in Deutschland weiter umzusetzen. Welche Vorschläge das Deutsche Kinderhilfswerk einbringt, lesen Sie im Ergebnisbericht „Die Umsetzung des Rechts auf Beteiligung nach Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention“

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